anerkannte Sachverständige des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) nach § 2 Abs 2 Satz 2 (LHundeG NRW)


Darf´s einer mehr sein?

Rezension "Stress lass nach"

Als Hundehalterin von 2 Hunden habe ich natürlich  schon diverse Bücher zum Thema Mehrhundehaltung gelesen.


Diese neue und überarbeitete Auflage des Buches “Darf´s einer mehr sein?" der Autoren Madeleine und Rolf Franck ist jedoch ein wenig anders.


Natürlich werden auch hier Themen wie “warum soll es überhaupt ein weiterer Hund sein ?” oder auch die Notwendigkeit des Trainings mit jedem einzelnen Hund behandelt, darüber hinaus jedoch geht es vorrangig um die nicht zu unterschätzende Gruppendynamik in einem Mehrhundehaushalt. 

Was sich in der Einzelhaltung mittlerweile bereits herumgesprochen hat, nämlich dass der Hundehalter einen entscheidenden Einfluss auf das Verhalten seines Familienmitgliedes hat, und eine Erziehungsverantwortung hat, ist in der Mehrhundehaltung jedoch oftmals noch nicht angekommen.

Leider wird den Haltern mehreren Hunden auch heute immer noch geraten, sich möglichst wenig einzumischen. Viele Hundeeltern gehen davon aus, dass Hunde innerhalb einer Familie sich eigentlich von selbst verstehen. Oft wird dies auch noch von verschiedenen Trainern genauso vermittelt. Insbesondere bei Konflikten, solle man sich besser raushalten damit es nicht noch schlimmer wird. 


in diesem neuen Ratgeber des Cadmos Verlages hingegen, wird immer wieder auf die wichtige Verantwortlichkeit der Menschen im Zusammenleben hingewiesen. Auch wird mehrmals auf die Parallele zur Menschenwelt hingewiesen. Ähnlich wie auch Eltern ihre Kinder erziehen, anleiten und lenken, sollte dies auch den vierbeinigen Familienmitgliedern zuteil werden. 

Der Leser erfährt hier zusätzlich Interessantes zum Thema Familienfrieden, Zoff unter den Hunden, so wie die Rolle der Hormone die in einer Mehrhundehaltung mit unterschiedlichen Geschlechtern eine Rolle spielen kann.

Erschienen imKynos-Verlag, ISBN-Nr: 9783954642980, der mir freundlicherweise ein Rezensionsexemplar zur Vefügung gestellt hat.




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